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   BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05   

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https://dejure.org/2006,8253
BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05 (https://dejure.org/2006,8253)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 4 AZR 80/05 (https://dejure.org/2006,8253)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 4 AZR 80/05 (https://dejure.org/2006,8253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einordnung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme auf die Eingruppierungsregelungen und Vergütungsregelungen des BAT Bund/Länder als Gleichstellungsabrede mit den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes eines Bundeslandes; Bestimmung der Dauer der für ...

  • Judicialis

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR-DW-EKD); ; Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für ... den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003; ; AnwendungsTV Berlin vom 31. Juli 2003

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05
    Die Bezugnahme auf einen genau bestimmten Tarifvertrag ist auch ohne ausdrückliche Regelung als dynamische Bezugnahme zu verstehen, wenn keine Anhaltspunkte für eine abweichende Absicht der Parteien bestehen (Senat 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, 335).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05
    Das Verständnis und die Auslegung typischer Vertragsklauseln unterliegen der uneingeschränkten Prüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr. zB Senat 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, 299).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 80/05
    Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1).
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